Sprachen und Qualifikation
Unsere Hauptarbeitssprachen sind Deutsch, Russisch und Englisch.
Die Qualifikation unserer Übersetzer und Dolmetscher ist durch ihr abgeschlossenes sprachwissenschaftliches Studium, ihre Ermächtigung sowie ihre allgemeine Beeidigung bzw. Vereidigung bestätigt.
Ermächtigte Übersetzer dürfen die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzungen beglaubigen. Das ist wichtig, wenn man Übersetzung einer Urkunde braucht (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Pass, Diplom, Zeugnis usw.), die man später für offizielle Zwecke benötigt (beglaubigte Übersetzung).
Bei uns können Übersetzungen für die Sprachkombination Deutsch-Russisch-Deutsch sowie Englisch-Russisch-Englisch auf Ihren Wunsch beglaubigt werden (Ermächtigung durch das OLG Köln, das OLG Koblenz und das OLG Düsseldorf).
- Deutsch-Russisch
- Russisch-Deutsch
- Englisch-Russisch
- Russisch-Englisch
Unsere Dolmetscher sind gerichtlich beeidigt/beeidigt. Das bedeutet, dass unsere Dolmetscher bei ihrer Verdolmetschung unter Eid stehen und für ihre mündliche Sprachübertragung Verantwortung tragen. Das ist wichtig, wenn man zum Beispiel bei einem Amt, einer Behörde, einem Gericht oder einem Notar einen Dolmetscher braucht.
Wenn Sie eine Übersetzung in eine andere Sprache wünschen, empfehlen wir Ihnen gerne kompetente Kolleginnen/Kollegen, die über entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung verfügen.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.